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Informationen für Hundehalter*innen

Hund

Wie bereits in der letzten Gemeindezeitung angekündigt, möchten wir Sie über Änderungen im Tierschutzgesetz informieren.

Mit 1. Juli 2026 trat eine neue bundesweite Regelung in Kraft: Wer seit diesem Zeitpunkt einen Hund anschafft, muss grundsätzlich einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz erbringen.

WAS UMFASST DIESER SACHKUNDENACHWEIS?

Der Nachweis besteht aus:

  • Mindestens 4 Stunden theoretischer Ausbildung vor der Anschaffung des Hundes.
  • Zusätzlich 2 Stunden praktischer Ausbildung mit dem Hund innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Hundehaltung


WER IST VON DER VERPFLICHTUNG AUSGENOMMEN?
Von der neuen Sachkundenachweispflicht sind unter anderem Personen ausgenommen, die

  • bereits einen Hund halten, 
  • in den letzten Jahren nachweislich länger einen Hund gehalten haben, 
  • über bestimmte fachliche Qualifikationen verfügen

 

ÜBERGANGSREGELUNG FÜR ÖSTERREICH
Für Oberösterreich gelten folgende Übergangsbestimmungen:

  • Wer bis 30. Juni 2027 bereits einen Sachkundenachweis nach dem OÖ. Hundehaltegesetz 2024 absolviert hat, muss für den bundesweiten Nachweis in der Regel nur noch die praktische Einheit absolvieren. 
  • Wer bis dahin bereits eine Alltagstauglichkeitsprüfung erfolgreich abgelegt hat, benötigt keinen Praxisnachweis. 

 

WEITERE WICHTIGE ÄNDERUNGEN DURCH DIR TIERSCHUTZNOVELLE 
Die Novelle des Tierschutzgesetzes bringt darüber hinaus

  • strengere Maßnahmen gegen Qualzucht,
  • mehr Pflichten und Kontrollen für Züchterinnen und Züchter,
  • Erweiterungen der Heimtierdatenbank,
  • zusätzliche Maßnahmen gegen des illegalen Welpenhandels.

 

WAS BEDEUTET DAS KONKRET?
Sie halten bereits einen Hund und möchten keinen weiteren anschaffen?
Dann ändert sich grundsätzlich nichts. 

Sie möchten erstmals einen Hund anschaffen?
Dann müssen sie vor der Anschaffung den theoretischen Sachkundenachweis absolvieren und anschließend die praktische Ausbildung nachholen. 

Sie haben den OÖ. Sachkundenachweis bereits absolviert?
Dann gelten die genannten Übergangsregelungen

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ausführliche Informationen zum Sachkundenachweis sowie häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
www.tierwissen.at
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/sachkunde.htm
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/558494.htm

01.07.2026 15:23