Ab 2026 gibt‘s fürs Reparieren von E-Geräten die „Geräte-Retter-Prämie“.
Die Förderung beträgt 50 % für Reparatur, Service oder Wartung und max. € 130,00 pro Reparatur. Auch für einen Kostenvoranschlag kann man € 30,00 einlösen.
Geräte
Gefördert werden z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke und Tiefkühler, Staubsauger, Bohrmaschinen oder Akkuschrauber.
Nicht gefördert wird die Reparatur von z. B. E-Bikes, Handys, Spielekonsolen oder Fitnessgeräten.
Einen genauen Überblick findet man in der Geräteliste.
Ablauf:
- Bon online auf www.geräte-retter-prämie.at erstellen und herunterladen.
- Innerhalb von 3 Wochen bei einem registrierten Partnerbetrieb einlösen bzw. Bon abgeben, Betrag bezahlen.
- Der Betrieb reicht die Rechnung bei der KPC ein.
- Die Prämie wird auf das Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin überwiesen.
Reparieren statt entsorgen: So sparen wir Ressourcen und Energie und stärken gleichzeitig die heimischen Betriebe!